Stimmt. Wieder was gelernt. Danke.
Das erste Recht formuliert Janusz Korczak als Das Recht des Kindes auf seinen eigenen Tod. Damit setzt er das Recht auf Tod mit dem Recht auf Risiko gleich, da jedes Risiko den Tod zur Folge haben könnte. Doch ohne Risiko können die Kinder keine eigenen Erfahrungen machen und folglich nichts daraus lernen. Erziehung darf damit nicht allen Wagnissen vorbeugen. Korczak betont, aus Furcht, der Tod könnte uns das Kind entreißen, entziehen wir es dem Leben; um seinen Tod zu verhindern, lassen wir es nicht richtig leben.. Um Selbstbestimmung und Selbstständigkeit zu fördern, fordert Janusz Korczak in diesem Recht, den Kindern Möglichkeiten zur Selbstentdeckung, Willensausübung und ausbildung sowie Freiheit und Erfahrungsmöglichkeiten zu geben
http://www.ph-ludwigsburg.de/fileadmin/subsites/1b-ewxx-t-01/user_files/Projekte/Korczak/Die_Rechte_der_Kinder.pdf