Spiegel: 'Wenn Polizisten zuschlagen'

Geschrieben von dox am 22. September 2019

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Details zur Art der Befragungen(siehe Text***) sind zu finden, im Spiegel:

Studie zu Opfern mutmaßlicher Übergriffe

Wenn Polizisten zuschlagen

In Deutschland üben Polizisten offenbar viel häufiger ungerechtfertigte Gewalt aus als bekannt. Zu diesem Ergebnis kommt eine Bochumer Studie über mutmaßliche Opfer. Sie zeigt, wer besonders betroffen ist.
© Patricia Kühfuss

Von Jean-Pierre Ziegler
Demonstration in Berlin im Oktober 2018 (Symbolbild): Laut der Bochumer Studie berichten vor allem Aktivisten und Fußballfans von Polizeigewalt
Emmanuele Contini/ imago images

Demonstration in Berlin im Oktober 2018 (Symbolbild): Laut der Bochumer Studie berichten vor allem Aktivisten und Fußballfans von Polizeigewalt
Dienstag, 17.09.2019 17:07 Uhr

Offizielle Zahlen zu Polizeigewalt bilden nur einen kleinen Ausschnitt der Realität ab. Das ist ein Ergebnis einer Studie des Teams um den Bochumer Kriminologen Tobias Singelnstein.

Demnach gibt es mindestens fünfmal mehr Verdachtsfälle von Polizeigewalt, als in der Statistik aufgeführt werden. 2018 schlossen die Staatsanwaltschaften gut 2000 Verfahren ab.

Singelnstein hat mehr als 3300 Menschen befragt, die angeben, solche Übergriffe erlebt zu haben. Seine Untersuchung beleuchtet das Thema in Deutschland erstmals ausführlich aus Sicht der Betroffenen. Obwohl die Studie nicht repräsentativ ist und weitere Einschränkungen hat, erlaubt sie einen vertieften Einblick in ein umstrittenes Thema. Die wichtigsten Ergebnisse.

Betroffen sind vor allem Fußballfans und linke Aktivisten

Eine Verkehrskontrolle, ein Streit zwischen Nachbarn, zu dem die Polizei gerufen wird, eine Festnahme: Die Befragten gaben an, in ganz unterschiedlichen Situationen ungerechtfertigte Polizeigewalt erlebt zu haben. Dennoch sind vor allem zwei Gruppen betroffen.

55 Prozent der Befragten sagten, zu dem Zwischenfall sei es bei einer Demonstration oder anderen politischen Aktionen wie Blockaden oder Besetzungen gekommen. Fast alle der Teilnehmer dieser Veranstaltungen verorteten sich politisch links.

Video vom Juli 2019: "Das habe ich noch nicht erlebt"
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Weitere 22 Prozent der Fälle ereigneten sich vor und nach Fußballspielen. Dafür gibt es laut Singelnstein zwei mögliche Gründe:

Die Wissenschaftler kontaktierten verschiedene Multiplikatoren. Denkbar ist, dass linke politische Aktivisten sowie Vertreter von Fußballfans besonders erfolgreich Werbung für die Studie machten - und daher viele Gleichgesinnte zur Teilnahme bewegen konnten.
Trotzdem, sagt Singelnstein, habe man durch Öffentlichkeitsarbeit viele Leute außerhalb dieser Gruppen erreicht. Eine andere Erklärung ist daher, dass Fußballspiele und politische Veranstaltungen besonders belastet sind. Singelnstein spricht von "etablierten Konfliktverhältnissen". Das heißt: Bei derartigen Veranstaltungen könnten Erwartungen und Verhalten der Polizisten sowie der Teilnehmer Konflikte eher auslösen als etwa bei einer Verkehrskontrolle.

Die meisten erleben physische Gewalt

71 Prozent gaben an, physische Gewalt erlebt zu haben. Häufig sind Blutergüsse, Prellungen oder Hautabschürfungen. Fast jeder fünfte berichtet von schweren Verletzungen wie Knochenbrüchen oder Gehirnerschütterungen.

Vom ersten Kontakt mit der Polizei bis zur Gewaltanwendung dauerte es in 54 Prozent der Fälle höchstens zwei Minuten. Jeder fünfte Teilnehmer sagte, es habe vorher gar keinen Kontakt gegeben, die Polizisten hätten also unmittelbar Gewalt angewendet.

Ein Drittel der Befragten, die Gewalt bei Demonstrationen oder Fußballspielen erlebten, sagte, für eine Auseinandersetzung mit der Polizei sei kein Grund ersichtlich gewesen. Ein weiteres Drittel der Befragten gab an, ihm sei Fehlverhalten vorgeworfen worden.

Etliche Fälle bleiben ohne juristische Folgen

Der Großteil der Befragten erstattete keine Anzeige. Der wichtigste Grund: Sie waren überzeugt, dass diese für die Polizisten keine Folgen habe. Gerade Demonstranten und Fußballfans geben zudem an, sie hätten den Beamten nicht identifizieren können.

In 439 Fällen sagten die Teilnehmer, ein Strafverfahren sei eingeleitet worden. In diesen Fällen gab es Zeugenaussagen (74 Prozent der Fälle), ärztliche Befunde (63 Prozent) oder Videomaterial (48 Prozent).

Befragte, die sich für eine Anzeige entschieden, taten dies vor allem, um solche Übergriffe künftig zu vermeiden und weil sie wollten, dass der verdächtige Polizist bestraft wird. An letzter Stelle der genannten Gründe steht der Wunsch nach Schmerzensgeld.
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Von den 439 Verfahren waren 326 abgeschlossen: In sieben Prozent der Fälle wurde Anklage erhoben, gut 93 Prozent wurden eingestellt. Meist war der Tatverdacht nicht hinreichend (66 Prozent), bei etwa der Hälfte der Fälle konnten die Beamten nicht identifiziert werden.

Singelnstein vergleicht diese Zahlen mit der Strafverfolgungsstatistik von 2018, die das Statistische Bundesamt herausgibt. Demnach betrug die Anklagequote in Fällen mutmaßlich rechtswidriger Polizeigewalt im vergangenen Jahr zwei Prozent (Studie sieben Prozent), die Einstellungsquote 98 Prozent (Studie 93 Prozent).

Betrachtet man alle Straftaten, beträgt die Anklagequote 24 Prozent - ist also gut zehnmal höher als bei mutmaßlich rechtswidriger Polizeigewalt. Bei vorsätzlichen Körperverletzungsdelikten liegt die Quote bei 21 Prozent.
Details zur Studie ***
Wie wurden die Teilnehmer befragt?
Sie füllten einen Onlinefragebogen aus, der von November 2018 bis Januar 2019 zugänglich war. Die Befragten gaben Auskunft zu allgemeinen Angaben wie ihrem Alter und ihrer Ausbildung. Außerdem wurden sie ausführlich zu ihren Erfahrungen mit Polizeigewalt befragt, schilderten die Situation, die Verletzungen, ihr eigenes Verhalten und das der Beamten. 5677 Menschen füllten den Fragebogen vollständig aus. 1999 Befragte wurden nicht berücksichtigt, da sie keine Angaben zu Polizeigewalt machten, sondern von anderen Erfahrungen berichteten.
Wie setzt sich die Stichprobe zusammen?
Gab es Qualitätskontrollen?
Wie wurde die Studie finanziert?
Welche Unternehmen waren beteiligt?

Zu Strafverfahren kommt es nur in wenigen Fällen

Neun Prozent der Befragten erstatteten Anzeige. Hinzu kamen Anzeigen Dritter oder Ermittlungen von Amts wegen. Im Ergebnis liefen in rund 14 Prozent der Fälle Strafverfahren - sie bilden das Hellfeld. Das Dunkelfeld ist in der Studie mit 86 Prozent rund sechsmal so groß.

Kann man diese Zahl verallgemeinern? Singelnstein sagt: Ja. Denn die oben erwähnte Anklage- und Einstellungsquote der Studie ähnelt der offiziellen Statistik - das Hellfeld der Studie lässt sich also mit allgemeinen Hellfeld vergleichen. Im Umkehrschluss gilt das laut Singelnstein auch für das Dunkelfeld.

Da er dieses jedoch nicht übertrieben groß darstellen wolle, sagt Singelnstein, habe er eine konservative Schätzung vorgenommen. Seiner Ansicht nach ist das Dunkelfeld bei Polizeigewalt in Deutschland mindestens fünfmal so groß wie das Hellfeld.

Die Ergebnisse lassen sich nicht ohne Weiteres verallgemeinern

Die Ergebnisse sind nicht repräsentativ. Das heißt, sie lassen sich nicht ohne Weiteres verallgemeinern - zumal sich die Befragten vor allem als politisch links oder Fußballfans bezeichneten.

Für eine repräsentative Studie ist es unter anderem notwendig, Menschen zufällig zu befragen, etwa am Telefon (lesen Sie hier mehr zu dem Thema). Wissenschaftler schätzen, dass nur 0,47 Prozent der niedersächsischen Bevölkerung Polizeigewalt erlebt hat. Überträgt man diesen Befund auf ganz Deutschland, hätte Singelnstein Zehntausende Menschen befragen müssen, um eine Stichprobengröße zu erreichen, die auch nur annähernd repräsentativ ist. Ein Aufwand, der für ihn und sein Team nicht zu realisieren war.

Daneben ist fraglich, ob Laien überhaupt rechtswidrige Polizeigewalt erkennen. Schließlich dürfen Polizisten unter bestimmten Voraussetzungen Gewalt anwenden.

Singelnstein versuchte gegenzusteuern, indem er innerhalb des Fragebogens auf den Unterschied hinwies, etwa in kurzen Erklärungstexten. 36 Prozent der Befragten gaben zudem an, Polizeigewalt erlebt zu haben, die sie als rechtskonform einordnen. Ein Hinweis darauf, dass die Teilnehmer nicht jede Zwangshandlung der Polizei als illegal bewerten. Dennoch, das gibt Singelnstein zu, ist es wahrscheinlich, dass sich in der Studie Fälle von Polizeigewalt befinden, die aus juristischer Sicht gerechtfertigt sind.

Die vorliegende Studie ist ein Zwischenbericht. Im zweiten Teil will Singelnstein Experten aus Polizei, Justiz und Zivilgesellschaft befragen.


Es bleibt nach wie vor eine Frage der verhältnissmäßigkeit, zur Abwehr einer (Fremd) Gefährdung, solange keine offensichtliche Gewalt (z.B. Messer) vom Beschuldigten ausgeht, kann die Anwendung agressiver und körperlicher Polizeigewalt keine Rechtfertigung sein.
Von psychischer Gewalt ist ja nicht die Rede im Spiegelartikel.

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