'Kann man da noch was machen?'

Geschrieben von Gabriel am 28. September 2019

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Gerne führe ich mal wieder für jemanden aus der linksversifften Pädoszene ein kostenloses Aktenstudium aus der Kategorie, wie soll es anders sein, Kinderpornografie durch.

Auszug aus der Ermittlungsakte, S. 74:
Beim Beschuldigten wurde eine Papiertüte mit Schnipseln sichergestellt. Lt. Einlassung d. Besch. hat er Papierstücke mit einem Aktenvernichter der Sicherheitsstufe 4 im Kreuzschnitt vernichtet. Kann man da noch was machen?


Sicherheitsstufe 4 entspricht einer maximalen Breite von 2mm und einer maximalen Länge von 15mm. Der KHK hat also einen etwas dickeren Haufen Papierstaub vor sich. Die Antwort des Forensikers gefiel mir dementsprechend:

Auszug aus der Ermittlungsakte, S. 86:
Ja. Im Papiermüll entsorgen.


Herrlich. Deutsche Kriminalpolizeiarbeit im Jahr 2019. Gut, dass wir noch genügend Sachverständige haben.

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